Gestaltung eines Mietvertrages bezüglich Listenhund

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    • Gestaltung eines Mietvertrages bezüglich Listenhund

      Hallo zusammen,

      ich habe über das Internet eine Freundin kennen gelernt, die der Rasse Rottweiler genauso verfallen ist. Jetzt habe ich eine Frage. Sie wohnt zur Miete, die Wohnung ist für einen Rotti groß genug. Sie hat jetzt das Problem, das der Vermieter zwar Hundehaltung erlaubt, aber vielleicht Schwierigkeiten machen könnte, wenn es um einen Listenhund geht ( wohnt in Bayern, wo so ziemlich alles auf einer Liste steht). d-ampf

      Jetzt die Frage:
      Wie würdet ihr euch das in einem Mietvertrag zusichern lassen: Speziell nur die Rasse Rottweiler reinschreiben lassen, oder eine allgemeine eine Formulierung aufsetzen: Hundehaltung unabhängig von der Rasse erlaubt weired Könnte sein, das ihr Freund ( hat einen Bullterier ) einziehen will und das dann Probleme entstehen, wenn man nur die Rasse Rottweiler im Mietvertrag stehen hat. Wie habt ihr das geregelt ( also diejenigen, die zur Miete wohnen). Wir haben ja so eine Sch.eiß ( Verzeihung, musste aber sein) - Gesetzgebung in Deutschland.

      Ich habe was interessantes gefunden, ich kopiere es jetzt einfach mal rein, ist ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht, ich hoffe es passt rein:

      Die Kopie:

      Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sagt aus, dass bei fehlender
      Bestätigung der Annahme der übermäßigen Beißhäufigkeit durch
      Listenhunde eine Änderung erfolgen muss.


      • „Allerdings muss der Bundesgesetzgeber die weitere Entwicklung
        beobachten.
        Die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Ursachen
        aggressiven Verhaltens von Hunden der verschiedenen Rassen und über das
        Zusammenwirken unterschiedlicher Ursachen sowie die tatsächlichen
        Annahmen des Gesetzgebers belassen noch erhebliche Unsicherheit. Es ist
        deshalb notwendig, die Gefährdungslage, die durch das Halten von Hunden
        entstehen kann, und die Ursachen dafür weiter im Blick zu behalten und
        insbesondere das Beißverhalten der von § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG
        erfassten Hunde künftig mehr noch als bisher zu überprüfen und zu
        bewerten. Wird dabei die prognostische Einschätzung der Gefährlichkeit
        dieser Hunde durch den Gesetzgeber nicht oder nicht in vollem Umfang
        bestätigt, wird er seine Regelung den neuen Erkenntnissen anpassen
        müssen.“[10]

      Hierbei wird den Gesetzgebern freigestellt, diejenigen Hunderassen in
      die Liste mit aufzunehmen, die eine vergleichbare Beißhäufigkeit haben
      wie die bisher gelisteten Rassen oder die Rasseliste insgesamt
      abzuschaffen
      und andere Kriterien als die Rassezugehörigkeit (zum
      Beispiel Wesenstest oder Halterqualifikation) zu verwenden.
      Kopie Ende
      Weiss jemand von euch, wie lange die Bundesländer Zeit haben, die Beweise zu erbringen und die wissenschaftlichen Tatsachen zu überprüfen? Oder ist das eine Überprüfung ohne Zeitrahmen, so das die Bundesländer theoretisch bins ins Jahr 2149 Zeit haben, wissenschaftliche Gutachten zu lesen und sie zu ignorieren. Das Urteil ist doch eigentlich eindeutig, oder hab ich da was verschlafen/nicht verstanden? w504

      Aber wichtig ist natürlich die rechtliche Geschichte mit dem Mietvertrag. Gibt es unter den Rotti-Haltern keine Juristen?



      Liebe Grüße
      eure Nina, die sich leider in der letzten Zeit wenig gemeldet hat - sorry XVSch012

      Immer die Quelle angeben: bverfg.de/entscheidungen/rs20040316_1bvr177801.htm#
      Marlene/Billy, Moderator
    • Die können schon sehr lange entscheiden........bis was entschieden wird..... W18

      Auf jeden Fall muss die Hundehaltung im Mietvertrag stehen.
      Dann gibt es keine Probleme da es der Vermieter erlaubt hat.

      Und ob ein zweiter Hund einziehen darf das muss auch vom Vermieter abgesegnet werden .
      Das geht nicht so einfach mit dem Einziehen von wegen Hurra ich bin jetzt da.

      Woran sollte man sich von der endlosen Verstellung, Falschheit und Heimtücke der Menschen erholen,
      wenn die Hunde nicht wären,
      in deren ehrliches Gesicht man ohne Misstrauen schauen kann?

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    • Du musst für jeden Hund eine extra Einwilligung vom Vermieter haben, dann dürfte wenn der Hund keinen Ärger macht und
      sich kein Mieter belästigt fühlt, es keine Schwierigkeiten geben.

      Ich habe in meinen Mietverträgen auch stehen das generell keine Hunde erlaubt sind, da kann kein Mieter etwas gegen machen,
      außer sich ganz heimlich einen Hund zu legen, was einige Mieter auch gemacht haben. W07
    • Billy schrieb:

      Du musst für jeden Hund eine extra Einwilligung vom Vermieter haben, dann dürfte wenn der Hund keinen Ärger macht und
      sich kein Mieter belästigt fühlt, es keine Schwierigkeiten geben.

      Ich habe in meinen Mietverträgen auch stehen das generell keine Hunde erlaubt sind, da kann kein Mieter etwas gegen machen,
      außer sich ganz heimlich einen Hund zu legen, was einige Mieter auch gemacht haben. W07
      Ist das nicht etwas risikoreich?

      Ich habe mal irgendwo was gelesen, das ein Listenhund trotz der schriftlichen Erlaubnis bezüglich der Hundehaltung nicht gleich behandelt werden muss. Das heisst, der Vermieter darf das Mietverhältnis kündigen, oder die Entfernung des Hundes anordnen, da sich eventuelle Mitbewohner von einem "sog. Kampfhund" fürchten und so die Genehmigung zur Hundehaltung von Listenhund in der allg. Erlaubnis zur Hundehaltung nicht inbegriffen ist. Das scheint zulässig zu sein, deshalb meine Frage - explizit Rottweiler reinschreiben lassen, oder Hundehaltung genehmigt, ohne Ansehen der Rasse weired

      Grüße
      Nina
    • Metallica schrieb:

      das ein Listenhund trotz der schriftlichen Erlaubnis bezüglich der Hundehaltung nicht gleich behandelt werden muss. Das heisst, der Vermieter darf das Mietverhältnis kündigen, oder die Entfernung des Hundes anordnen, da sich eventuelle Mitbewohner von einem "sog. Kampfhund" fürchten
      Das darf der Vermieter sogar für eine "normale Rasse" machen, wenn sich andere Mieter belästigt fühlen, das wissen die meisten nur nicht.
      Ich würde reinschreiben das es sich um einen Rottweiler handelt, wenn der Vermieter das mit macht.

      Als Vermieter hast du in Sachen Hundehaltung immer das sagen, wenn du den Hund nicht magst, egal welche Rasse, hat man tausend Möglichkeiten
      den Hund los zu werden, wenn ein Mieter nicht zahlt, den bekommst du so leicht nicht von der Backe.

      Meistens sind die Mietverträge schon vorgefertigt und in den meisten steht mitten drin das die Hundehaltung nicht erlaubt ist, oder aber das es nur ein Hund
      bis zu einer gewissen Größe erlaubt sind, da muss immer drauf aufgepasst werden bevor der Mietvertrag unterschrieben wird.
    • Da ich einige Wohnungen von meinem alten Herrn mitverwalten muß, kann ich Dir folgendes aus unserer Praxis berichten:
      1.) wenn Hundehaltung erlaubt ist ist es egal ob du einen Caesarhund hast, oder eine Schmußekampfmaschieeeene die sich Rottweiler schimpft!
      2.) wir Filmen und machen Fotos von jeder Wohnung vor dem Einzug im besiein des neuen Mieters um Streitfälle wegen Beschädigungen zu vermeiden., dies hat den Vorteil das beim Auszug klar geregelt ist was vorher schon abgewohnt war, in den Wohnungen meines alten Herrn haben wir eigentlich mehr Probleme mit kläffenden Kampfratten als mit Hunden. Empfehlung meinerseits, kläre deine Mitbewohner über den Hund auf, beziehe Sie mit ein und gib dem Hund einen lustigen Namen (nimmt die Schaerfe raus, die manche in diesem Hund sehen). Wenn Du Nachbarn hast die sich durch deinen Hund gestört fühlen gibt es immer Aerger (0% Toleranzschiene)
      3.) nimm den Hund mal mit zu deinem Vermieter, wenn er den Hund mag, wendet er auch Probleme durch Nachbarn ab.
      4.) vermeide das dein Hund den Garten vor dem Haus benutzt, dies bringt die meisten Probleme da Mütter bei Hundepisse und "großen Geschäften" , auch wenn du diese gleich wieder beseitigst oft am durchdrehen sind weil sich Ihr Kleinkind ja an den Bakterien "verletzen" könnte. Xdi01

      Grüße von der anderen Seite des Berges


      Uwe