Hallo zusammen,
ich habe über das Internet eine Freundin kennen gelernt, die der Rasse Rottweiler genauso verfallen ist. Jetzt habe ich eine Frage. Sie wohnt zur Miete, die Wohnung ist für einen Rotti groß genug. Sie hat jetzt das Problem, das der Vermieter zwar Hundehaltung erlaubt, aber vielleicht Schwierigkeiten machen könnte, wenn es um einen Listenhund geht ( wohnt in Bayern, wo so ziemlich alles auf einer Liste steht).
Jetzt die Frage:
Wie würdet ihr euch das in einem Mietvertrag zusichern lassen: Speziell nur die Rasse Rottweiler reinschreiben lassen, oder eine allgemeine eine Formulierung aufsetzen: Hundehaltung unabhängig von der Rasse erlaubt Könnte sein, das ihr Freund ( hat einen Bullterier ) einziehen will und das dann Probleme entstehen, wenn man nur die Rasse Rottweiler im Mietvertrag stehen hat. Wie habt ihr das geregelt ( also diejenigen, die zur Miete wohnen). Wir haben ja so eine Sch.eiß ( Verzeihung, musste aber sein) - Gesetzgebung in Deutschland.
Ich habe was interessantes gefunden, ich kopiere es jetzt einfach mal rein, ist ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht, ich hoffe es passt rein:
Die Kopie:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sagt aus, dass bei fehlender
Bestätigung der Annahme der übermäßigen Beißhäufigkeit durch
Listenhunde eine Änderung erfolgen muss.
Hierbei wird den Gesetzgebern freigestellt, diejenigen Hunderassen in
die Liste mit aufzunehmen, die eine vergleichbare Beißhäufigkeit haben
wie die bisher gelisteten Rassen oder die Rasseliste insgesamt
abzuschaffen und andere Kriterien als die Rassezugehörigkeit (zum
Beispiel Wesenstest oder Halterqualifikation) zu verwenden.
Kopie Ende
Weiss jemand von euch, wie lange die Bundesländer Zeit haben, die Beweise zu erbringen und die wissenschaftlichen Tatsachen zu überprüfen? Oder ist das eine Überprüfung ohne Zeitrahmen, so das die Bundesländer theoretisch bins ins Jahr 2149 Zeit haben, wissenschaftliche Gutachten zu lesen und sie zu ignorieren. Das Urteil ist doch eigentlich eindeutig, oder hab ich da was verschlafen/nicht verstanden?
Aber wichtig ist natürlich die rechtliche Geschichte mit dem Mietvertrag. Gibt es unter den Rotti-Haltern keine Juristen?
Liebe Grüße
eure Nina, die sich leider in der letzten Zeit wenig gemeldet hat - sorry XVSch012
Immer die Quelle angeben: bverfg.de/entscheidungen/rs20040316_1bvr177801.htm#
Marlene/Billy, Moderator
ich habe über das Internet eine Freundin kennen gelernt, die der Rasse Rottweiler genauso verfallen ist. Jetzt habe ich eine Frage. Sie wohnt zur Miete, die Wohnung ist für einen Rotti groß genug. Sie hat jetzt das Problem, das der Vermieter zwar Hundehaltung erlaubt, aber vielleicht Schwierigkeiten machen könnte, wenn es um einen Listenhund geht ( wohnt in Bayern, wo so ziemlich alles auf einer Liste steht).
Jetzt die Frage:
Wie würdet ihr euch das in einem Mietvertrag zusichern lassen: Speziell nur die Rasse Rottweiler reinschreiben lassen, oder eine allgemeine eine Formulierung aufsetzen: Hundehaltung unabhängig von der Rasse erlaubt Könnte sein, das ihr Freund ( hat einen Bullterier ) einziehen will und das dann Probleme entstehen, wenn man nur die Rasse Rottweiler im Mietvertrag stehen hat. Wie habt ihr das geregelt ( also diejenigen, die zur Miete wohnen). Wir haben ja so eine Sch.eiß ( Verzeihung, musste aber sein) - Gesetzgebung in Deutschland.
Ich habe was interessantes gefunden, ich kopiere es jetzt einfach mal rein, ist ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht, ich hoffe es passt rein:
Die Kopie:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sagt aus, dass bei fehlender
Bestätigung der Annahme der übermäßigen Beißhäufigkeit durch
Listenhunde eine Änderung erfolgen muss.
- „Allerdings muss der Bundesgesetzgeber die weitere Entwicklung
beobachten. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Ursachen
aggressiven Verhaltens von Hunden der verschiedenen Rassen und über das
Zusammenwirken unterschiedlicher Ursachen sowie die tatsächlichen
Annahmen des Gesetzgebers belassen noch erhebliche Unsicherheit. Es ist
deshalb notwendig, die Gefährdungslage, die durch das Halten von Hunden
entstehen kann, und die Ursachen dafür weiter im Blick zu behalten und
insbesondere das Beißverhalten der von § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG
erfassten Hunde künftig mehr noch als bisher zu überprüfen und zu
bewerten. Wird dabei die prognostische Einschätzung der Gefährlichkeit
dieser Hunde durch den Gesetzgeber nicht oder nicht in vollem Umfang
bestätigt, wird er seine Regelung den neuen Erkenntnissen anpassen
müssen.“[10]
Hierbei wird den Gesetzgebern freigestellt, diejenigen Hunderassen in
die Liste mit aufzunehmen, die eine vergleichbare Beißhäufigkeit haben
wie die bisher gelisteten Rassen oder die Rasseliste insgesamt
abzuschaffen und andere Kriterien als die Rassezugehörigkeit (zum
Beispiel Wesenstest oder Halterqualifikation) zu verwenden.
Kopie Ende
Weiss jemand von euch, wie lange die Bundesländer Zeit haben, die Beweise zu erbringen und die wissenschaftlichen Tatsachen zu überprüfen? Oder ist das eine Überprüfung ohne Zeitrahmen, so das die Bundesländer theoretisch bins ins Jahr 2149 Zeit haben, wissenschaftliche Gutachten zu lesen und sie zu ignorieren. Das Urteil ist doch eigentlich eindeutig, oder hab ich da was verschlafen/nicht verstanden?
Aber wichtig ist natürlich die rechtliche Geschichte mit dem Mietvertrag. Gibt es unter den Rotti-Haltern keine Juristen?
Liebe Grüße
eure Nina, die sich leider in der letzten Zeit wenig gemeldet hat - sorry XVSch012
Immer die Quelle angeben: bverfg.de/entscheidungen/rs20040316_1bvr177801.htm#
Marlene/Billy, Moderator