Hallo zusammen,
hier mal eine kurze Info an alle Hundehalter, die in Niedersachsen wohnen:
Seit dem 01.07.13 müssen wir ja alle unsere Schätzchen beim Hundezentralregister anmelden - und dafür auch noch bezahlen.
Es scheint nun aber so zu sein, dass die Berechnung der Gebühren widerrechtlich wegen fehlender gesetzlicher Grundlage ist und man die Rückzahlung der Gebühr einklagen kann. Angeblich geht das aber nur innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung des Bescheids vom Zentralregister. Infos gibts hier:
ndr.de/regional/niedersachsen/hunde335.html
Ich bin da gerade erst drauf aufmerksam geworden, bei uns sind die 4 Wochen schon lange her - haben unseren Hund natürlich pflichtbewusst direkt angemeldet...trotzdem werde ich mich mal näher erkundigen, ob man das Geld nicht auch jetzt noch zurückfordern kann.
Der Artikel ist schon älter, wahrscheinlich hat sich da mittlerweile schon wieder etwas getan. Aber wie gesagt werde ich mich da mal schlau machen und euch weiter berichten.
hier mal eine kurze Info an alle Hundehalter, die in Niedersachsen wohnen:
Seit dem 01.07.13 müssen wir ja alle unsere Schätzchen beim Hundezentralregister anmelden - und dafür auch noch bezahlen.
Es scheint nun aber so zu sein, dass die Berechnung der Gebühren widerrechtlich wegen fehlender gesetzlicher Grundlage ist und man die Rückzahlung der Gebühr einklagen kann. Angeblich geht das aber nur innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung des Bescheids vom Zentralregister. Infos gibts hier:
ndr.de/regional/niedersachsen/hunde335.html
Ich bin da gerade erst drauf aufmerksam geworden, bei uns sind die 4 Wochen schon lange her - haben unseren Hund natürlich pflichtbewusst direkt angemeldet...trotzdem werde ich mich mal näher erkundigen, ob man das Geld nicht auch jetzt noch zurückfordern kann.
Der Artikel ist schon älter, wahrscheinlich hat sich da mittlerweile schon wieder etwas getan. Aber wie gesagt werde ich mich da mal schlau machen und euch weiter berichten.